Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen & Einkaufsbedingungen

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HuppTech für
Lieferungen und Leistungen im Bereich Telematik
$ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der HuppTech Stefan Huppert im
Bereich Telematik, die aus einer Kombination aus dem Verkauf körperlicher Güter
(Hardware) sowie der Miete von Software bestehen.
(2) Das Produkt- und Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die
Unternehmer im Sinne des BGB sind.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer
Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
$ 2 Vertragsgegenstand
(1) Es werden physische Produkte (Hardware) gekoppelt mit ,,Software-Dienstleistungs-
Abonnements“ angeboten. Bei letzteren handelt es sich um die Vermietung von
Softwareprogrammen im Rahmen eines zeitlich befristeten Abonnements. Der genaue
Leistungsumfang ist der jeweiligen enthaltenen Produkt- bzw. Dienstleistungsinformation zu
entnehmen.
(2) Angaben zu den Produkten und Dienstleistungen (2.8. Gewichte, Maße,
Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellung
derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Venryendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck eine genaue Uberprüfung voraussetzt.
Bei den Angaben handelt sich um keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern um
Beschreibungen und Kennzeichnungen der Lieferung und Leistung. Handelsübliche
Abweichungen sind zulässig, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen. Der Ersatz von Bauteilen durch gleichwertige Teile ist zulässig,
vorausgesetzt, die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck wird nicht
beeinträchtigt.
(3) Wir räumen dem Kunden ein für die Vertragsdauer zeitlich befristetes, einfaches und
nicht übertragbares Recht ein, die Vertragssoftware gemäß dem sich aus dem jeweiligen
Leistungsangebot ergebenden Umfang zu nutzen.
(5) Sofern sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsangebot nichts Abweichendes ergibt,
beläuft sich die anfängliche Vertragsdauer eines Abonnements auf zwölf Monate. Näheres
regelt $ 13 dieser Bedingungen.
$ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend, solange nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Ein Vertragsverhältnis kommt erst zustande, wenn wir gegenüber dem Kunden die
Annahme erklären (schriftliche Auftragsbestätigung) und der Kunde diese
Auftragsbestätigung seinerseits unterschrieben zurücksendet. Hat er in anderer Form sein
volles Einverständnis erklärt, kommt der Vertrag mit einer gesonderten Bestätigung oder mit
Beginn der Lieferung zustande. ln der Auftragsbestätigung wird neben den wesentlichen Produkt- und Dienstleistungsinformationen in der Regel auch der Liefertermin für die
Auslieferung der Hardware genannt.
$ 4 Preise und Versandkosten
(1) Alle angegebenen Preise stellen Nettopreise dar, welche die gesetzliche Umsatzsteuer
nicht beinhalten.
(2) Versandkosten, die für die Versendung der Hardware entstehen, sind vom Kunden zu
tragen.
$ 5 Lieferbedingungen bezüglich der physischen Verkaufsgüter (Hardware)
(1) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (2.8. Einbau durch uns, Abholung usw.),
bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem
billigem Ermessen.
(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(3) Das Versandrisiko geht spätestens mit der Übergabe der Kaufsache an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden
über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
(4) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei
denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
$ 6 Bereitstellung der Software
(1) Zur Nutzung der Software stellen wir dem Kunden seine Zugangsdaten (Benutzername,
Administrator Passwort) zur Verfügung.
(2) Der Kunde kann sich mit seinen Zugangsdaten auf einer Server-Plattform anmelden, auf
der er die von ihm gewählte Software für die Dauer des Vertragsverhältnisses nutzen kann.
Dies beinhaltet die Möglichkeit, das Administrator Passwort abzuändern.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Art des abgeschlossenen ,,Software-
Dienstleistungs-Abonnement“.
( ) Die Bereitstellung und Pflege der Software erfolgt über einen Drittanbieter, die Tecuso
GmbH. Wir können an der Software selbst keine Anderungen vornehmen. Dies akzeptiert
der Kunde.
$ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten, insbesondere sein Passwort, sicher
aufzubewahren und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter oder sonstigem Missbrauch zu
schützen.
(2) Ferner verpflichtet sich der Kunde uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn
Anzeichen dafür bestehen, dass seine Zugangsdaten missbräuchlich verwendet werden. 

(3) Der Kunde ist gehalten, die notwendigen sich aus der jeweiligen Produkt- und
Dienstleistungsbeschreibung ergebenden Mindestvoraussetzungen (insbesondere Vorliegen
der erforderlichen Systemvoraussetzungen, Bereithaltung der nötigen lT-lnfrastruktur, etc.)
zu erfüllen, um die vertragliche Leistung in Anspruch nehmen zu können. Diesbezüglich trifft
uns keinerlei vertragliche Verpflichtung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Gesetze, insbesondere das geltende
Datenschutzrecht, einzuhalten. Der Kunde muss damit einverstanden sein, dass der
Drittanbieter der Software (Tecuso GmbH) bei der Nutzung unerlässliche Daten erhebt, um
die Funktion gewährleisten. Die Einzelheiten dazu finden sich unter
https:/itecuso.com/datensch utzerklaerung/
(5) Wir sind berechtigt, den Account des Kunden im Falle einer missbräuchlichen oder
illegalen Nutzung umgehend zu sperren bzw. durch die Tecuso GmbH sperren zu lassen.
Gleiches gilt, wenn und solange der hinreichende Verdacht einer solchen missbräuchlichen
oder illegalen Nutzung besteht.
(6) Der Kunde hat uns von sämtlichen Ansprüchen Driüer freizustellen, die diese infolge
eines vom Kunden verursachten und zu vertretenden Schadens gegen uns geltend machen
$ 8 Rechte des Kunden an der Software
(1) Der Kunde ist lediglich berechtigt, mit der Software eigene Daten selbst im eigenen
Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Wir räumen dem Kunden hierzu die für die
Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht zeitlich befristet für die Dauer
des Vertragsverhältnisses ein.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon an Dritte weiterzugeben
oder Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder die Software für Dritte zu
nutzen.
$ 9 Zahlung
(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag mit
Vertragsschluss und Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig.
(2) Sofern für die Miete und Pflege der Software im Rahmen des Abonnements eine
monatliche Zahlung vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag jeweils zum 1. des jeweiligen
Monats zur Zahlung fällig.
$ 1 0 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises (einschließlich der Umsatzsteuer und Versandkosten) für die
betreffende Ware vor.
$ 11 Sachmängelgewährleistung und Garantie hinsichtlich der physischen Güter
(1) Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Lieferung der Hardware.
(2) BeiVorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei
Personenschäden oder Rechtsmängeln im Sinne von $ 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB sowie bei
Garantien (S 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gleiches gilt für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Eine Garantie besteht bei der von uns gelieferten Hardware nur, wenn diese ausdrücklich
in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
(4) Eine Nacherfüllung erfolgt, soweit auch Einbauleistungen erforderlich sind, an unserem
Geschäftssitz, ansonsten am Geschäftssitz des Kunden. Ein Anspruch auf Nacherfüllung am
jeweiligen Aufenthaltsort eines mit der Hardware ausgerüsteten Fahrzeugs besteht nicht.
(5) Der Kunde hat die Hardware unverzüglich nach Ubersendung sorgfältig zu untersuchen,
vgl. S 377 HGB. Die gelieferte Hardware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel
uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von sieben Tagen nach
Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels
schriftlich angezeigt wird.
$ 12 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung aufgrund eines Garantieversprechens
oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind dabeisolche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht
wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aufgrund eines
Garantieversprechens.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufiruand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre. Wir haften nicht für solche Schäden, die darauf
beruhen, dass der Kunde die Nutzung der Programme unterbricht oder einstellt.
(a) Wir haften nicht für System-, Netzausfälle oder sonstige Fälle höherer Gewalt und damit
verbundene Datenverluste. Gleiches gilt für andere Schäden, die aus einer fehlgeschlagenen
oder verzögerten Übermittlung von Daten aus den genannten Gründen resultieren.
(5) Die Einschränkungen der Abs. 1 – 4 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht
werden.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
$ 13 Vertragsdauer und Beendigung des Software-Miet- und Pflegevertrages
(1) Sofern sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsangebot nichts Abweichendes ergibt,
beläuft sich die Vertragsdauer für die Miete der Software auf zwölf Monate.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern der
Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der
Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht der Vertragsparteien zu einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt.
(4) Wir sind berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos aus wichtigem
Grund zu kündigen, insbesondere wenn
– der Kunde mit mehr als zwei monatlichen Zahlungsentgelten im Verzug ist
– der Kunde gegen geltende Gesetze verstößt
– der Kunde die Softwareanwendung missbräuchlich venrendet
— die Tecuso GmbH als Drittanbieter seine Tätigkeit einstellen sollte
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform
$ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
U N-Kaufrechtsübereinkommens Anwend ung.
(2) lst der Kunde Kaufmann im Sinne von $ 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem
Kunden unser Geschäftssitz.
$ 1 5 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
bleibt der Vertrag im Ubrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Allgemeine Lieferbedingungen

1.
1.1
Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne
von $ 310 Absa2 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich
schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend, solange nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
1.3. Ein Vertragsverhältnis kommt erst zustande, wenn wir gegenüber dem Kunden die Annahme
erklären (schriftliche Auftragsbestätigung) und der Kunde diese Auftragsbestätigung
seinerseits unterschrieben zurücksendet oder sonst in Textform die unveränderte
Annahme erklärt.
2.
2.1
Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich
Verpackung und zuzüglich Mehnrertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der
Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis unmittelbar nach Rechnungsstellung
fällig.
2.2
Zu rückbehaltu n gsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.
4.1
Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist, sind genannte Lieferzeiten ungefähre Angaben.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufirendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.2
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufirendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist

5. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung
an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies
gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer
die Frachtkosten trägt.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
6.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln. lnsbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Müssen Wartungs- und lnspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller
diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen
ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß 5771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
6.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten
Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller
bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch
die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt.
6.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets
Namens und im Auftrag für uns. ln diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers
an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zü den
anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall
der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers
als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für
uns venruahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller
auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware
mit einem Grundstück gegen einen Dritten enryachsen; wir nehmen diese Abtretung schon
jetzt an.
6.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben,
soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7. Gewährleistung und Mängelrüge
7.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach $ 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
7 .2 Mängelansprüche verjähren bei Lieferung neuer Sachen in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung
der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Venruenders
beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Bei Lieferung gebrauchter Sachen ist
die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn nicht eine individuelle anderslautende Vereinbarung
getroffen wurde.

7.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der
bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist
uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche
bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche
– vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,
soweit die Aufiruendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich
an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist.
8.
8.1
Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt.
lst der Kunde Kaufmann im Sinne von $ 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden
unser Geschäftssitz.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen unseres Lieferanten gelten nicht. Der Geltung wird
widersprochen.
2. Einem etwaigen Eigentumsvorbehalt wird widersprochen
3. lm Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.